Bandscheiben-Forum

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> Die Schnüffelpraxis der Kassen!
galileo-jens
Geschrieben am: 11 Aug 2010, 17:37


aktiver Schreiber
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Hallo nochmal,

Da " Der Kassenarzt" ein Magazin ist, glaube ich nicht, das alle Beiträge sofort und zeitnah über deren Website -Kassenarzt.de- veröffentlicht werden.

Zumindest ist das meine Erfahrung nach einem Telefonat mit der Redaktion des Magazin "Orthopress".

Ich habe den Beitrag auch anders verstanden.

Ich denke es geht dabei um eine dem Problem entsprechende und schlüssige Datenerfassung.

Es wurde auch "nur" davor gewarnt, das z. B. bei einer "sehr verallgemeinert abgehaltenen Schweigepflichtsentbindung" mehr Daten übermittelt werden, wie tatsächlich benötigt werden und das dies viele, so wie ich z. B., nicht wissen oder wussten.

Ich denke nicht das sich an den Praktiken von MDK oder KK etwas Entscheidendes geändert hat. Das bei der Formularerstellung heutzutage mit rhetorisch versierten Sprachprofis zusammengearbeitet wird, ist ja fast überall Gang und Gebe.

Schlimm ist eben nur, das dies oft zu persönlichen Nachteilen gereichen kann.

Besonders markaber gestalten sich Gutachterprotokolle z. B. zur Ermittlung von Pflegestufen.

Frage an einen Alzheimerpatienten: "Können Sie noch selbständig essen?" Da kommt die Anwort "JA" für das Kreuzchen, wie aus der Pistole geschossen.
Und diese Antwort ist schon falsch. Weil essen kann der Patient sicher noch, wenn man Ihm den Teller hinstellt und dann auch noch sagt "Iss jetzt bitte mal was." --- Nur wäre er da auch SELBSTÄNDIG darauf gekommen? Antwort NEIN !

Fazit: Ohne Hilfe, würde dieser Mensch zweifelsohne verhungern und alles wegen einer sprachgewandten Formulierung im Protokoll.

Und das ist bei anderen Formularen ähnlich.

LG Jens
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Mohnblau
Geschrieben am: 11 Aug 2010, 18:23


Stammgast
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ja Jens, wie frech die KK zum Teil ist, merkt man oft erst hinterher.

als ich vor der OP noch voll unter Drogen stand, hatte ich so einen Fragebogen auch ausgefüllt, den sie angeblich brauchten, damit ich das Krankentagegeld bekomme.
Im Nachhinein ärgere ich mich sehr darüber - wäre ich ganz bei Sinnen gewesen, hätte ich Fragen wie "wie nehmen Sie während Ihrer Arbeit Ihre Mahlzeiten ein?" nie beantwortet! was geht es die KK an, ob ich in der Firmenkantine esse oder Selbstversorger bin?

im Nachhinein sage ich mir, ja, die wollen schon mal austesten, inwieweit gesunde Ernährung gegeben ist, um ggf später darauf zu verweisen, dass ich ja selbst Schuld bin an meinem Gesundheitszustand...
Nur mal als Beispiel.

MUSS natürlich nicht sein - aber wenn ich den ersten Beitrag hier lese, den Harro eingestellt hat, zum Datenschutz, dann gehe ich schon fast davon aus!

eine generelle Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben, widerstrebt mir um so mehr.
Ich hasse Pauschalisierungen und als "gelernter DDR-Bürger" kriege ich einfach einen dicken Hals, wenn es um meine Privatsphäre geht.
Außerdem empfinde ich mich an den Pranger gestellt durch falsche Verdächtigungen - ich bin Mitte 40 und zuvor noch NIE krank gewesen!

puh...mal Luft gemacht. sorry :braue

aber ist doch wahr, so ein Ärgernis... :baeh
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Harro
Geschrieben am: 11 Aug 2010, 18:52


Internet-Tramp
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Moin moin,
ich denk wie immer steckt der Teufel im Detail und Auslegungsache des Gesetzes. :P
Wenn man sich mal ganz genau die Gesetze durchliest hier zb. der Passus
aus dem Sozialgesetzbuch

§ 275 Begutachtung und Beratung

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/...norm_ID=0527500

Zitat


Die Krankenkasse kann von einer Beauftragung des Medizinischen Dienstes absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus den der Krankenkasse vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergeben.

es steht aber nirgends wie und wo die KK an die Unterlagen kommen (sollen) also machen sie es halb oder gar illegal.

Mein Tipp, Auskunftsbögen, Schweigepflichtsentbindungen dermassen abändern das NUR der MDK, laut ihrem gesetzlichen Auftrag, Einsicht nehmen darf
und niemals pauschale Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben, nur ganz spezielle den entsprechenden Arzt betreffend.

Grüssle Harro :winke
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NightFlight
Geschrieben am: 12 Aug 2010, 00:33


Gast
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Schließe mich Harro's vorstehendem Posting absolut an.

Bei direkten oder indirekten Fragen zu Dingen die künftig an igendeiner Stelle Auswirkungen haben können, ( heir ist die Vorstellungskraft gefragt) würde ich die Kasse bitten, den MdK zu beauuftragen, bzw. wenn bereits erfolgt, auf Deren Auskünfte verweisen, aber genau nicht mehr.

H.H.
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Harro
Geschrieben am: 13 Nov 2010, 12:41


Internet-Tramp
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Moin moin,
wieder ist mir etwas in die Finger gefallen was zum Thema beiträgt.

Gesetzliche Krankenkassen:
fordern zum Rechtsbruch auf

Werner Hülsmann (unabhängiger Datenschutzbeauftragter)

Die gesetzlichen Krankenkassen fordern regelmäßig in Anschreiben an Ärzte und Ärztinnen sowie an Krankenhäuser Patientenunterlagen an, obwohl diese von den Ärztinnen und Ärzten nur an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) übermittelt werden dürfen. Eine Formulierung wie beispielsweise

„Wir bitten Sie, den beiliegenden Arztbericht auszufüllen und uns zur Vorlage beim Medizinischen Dienst innerhalb von 3 Tagen per Post oder Fax zurückzusenden.“

ist schlichtweg eine Aufforderung zu einer Straftat. Die unbefugte Offenbarung von Patientendaten durch den Arzt oder die Ärztin stellt einen Verstoß gegen § 203 StGB dar. Bei einer Übermittlung des Arztberichtes per Fax an die Krankenkasse lässt sich eine unbefugte Offenbarung gar nicht vermeiden. Denn schließlich ist einzig und alleine der MDK gesetzlich befugt, im Auftrag der Krankenkasse den Arztbericht zu prüfen. Den Kassen werden Diagnosen bislang aus gutem Grund vorenthalten: Zu groß wäre die Gefahr, dass sie mit Blick auf Kosteneinsparungen versuchen, in Behandlungsverläufe einzugreifen, indem sie z.B. Zahlungen verzögern o.ä. Gemäß dem „Bundesmantelvertrag der Ärzte“ darf der Bericht für den Medizinischen Dienst „nur in einem geschlossenen Briefumschlag“ versandt werden.1

Selbst verschlossene Umschläge mit dem Vermerk „Nur vom MDK zu öffnen“ stellen nach der Erfahrung von Mitarbeiter/inne/n des MDK keine Garantie dar, dass die Umschläge ungeöffnet beim MDK ankommen. Vielmehr erreichen den MDK oftmals Umschläge, die „irrtümlich geöffnet“ wurden.

Die einzige richtige Formulierung in den Anforderungsschreiben kann nur sein: „Wir bitten Sie, den beiliegenden Arztbericht auszufüllen und per Post in einem verschlossenen Umschlag an den Medizinischen Dienst zu senden.“ Sinnvollerweise sollte dann gleich die Adresse des zuständigen MDK mit angegeben werden, damit der Arztbericht gleich dort landet, wo er gesetzlich vorgeschrieben hingehört und nicht versehentlich doch noch bei der Krankenkasse.


LG Harro :winke
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siobhan
Geschrieben am: 13 Nov 2010, 22:28


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Guten Abend,

dazu kurz eine Erfahrung von mir:

2008 zeigte mir mein Hausarzt ein Schreiben der Krankenkasse, es war eine Aufforderung an den Hausarzt, meine gesamten Krankenunterlagen an die Krankenkasse (nicht an den MDK) zu schicken. Er zeigte mir den Stapel an Papieren und sagte, da haben sie erst mal ´was zu tun. Ich sagte, das wäre mir aber nicht recht. Darauf hin der Arzt, dann kann ich sie nicht mehr weiter behandeln :nein

Die Tochter des Arztes sagte mir später noch, er möchte halt kein Ärger mit der Krankenkasse.

LG,

Siobhan :;
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vrori
Geschrieben am: 14 Nov 2010, 00:39


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Hallo,

....dann hast du doch hoffentlich die Arztpraxis gewechselt und deine Unterlagen gleich mitgenommen?
Den hätte ich wegen Datenmißbrauch angezeigt...das ...mir geht die Hutschnur hoch aber wirklich...
sowas habe ich ja noch nie gehört...
sorry,

LG
Vrori
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siobhan
Geschrieben am: 14 Nov 2010, 01:56


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Moin, moin,

Zitat

....dann hast du doch hoffentlich die Arztpraxis gewechselt und deine Unterlagen gleich mitgenommen?


Genau so habe ich es gemacht. Gleichzeitig habe ich aber gedacht, der Arzt hätte mir das Schreiben ja gar nicht zeigen müssen, ein anderer hätte vielleicht ohne mein Wissen die Unterlagen an die Krankenkasse geschickt :kinn

Mit der Schweigepflicht / Datenschutz habe ich noch eine nette Erfahrung:

Okt. 2007 bin ich operiert worden und danach zur AHB. Die Rehaklinik schrieb einen unmöglichen Entlassungsbericht. Ich legte bei der DRV Widerspruch ein und die DRV forderte die Reha-Klinik auf, den Entlassungsbericht richtig zu stellen (<hier> hatte ich berichtet). Das zog sich aber etwas. Im Feb. 2008 war ich wieder im gleichen Krankenhaus. Die Klinik forderte ohne mein Wissen den Reha-Entlassungsbericht an.

Im Zuge meiner EMR - Klage forderte das Gericht im Sommer 2008 die Unterlagen von der operierenden Klinik an und die Klinik schickte dann auch den nicht korrigierten Reha-Entlassungsbericht an das Gericht. :vogel

Das ging jetzt zwar nicht an die Krankenkasse, aber ich wollte damit zeigen, wie Ärzte / Kliniken mit Schweigepflicht und Datenschutz umgehen.

LG,

Siobhan :;



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Steffi
Geschrieben am: 13 Dez 2011, 14:43


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Hallo,

wenn ich das alles so lese merke ich, dass ich, glaub ich ganz schön naiv die Fragen meiner KK am Telefon beantwortet habe ???!!

Beim ersten Anruf ging es um den Grund der Krankschreibung, da die Diagnose sich geändert hat.

Heute wurde ich gefragt wo ich arbeite, wie lange ich normal arbeite, wieviel Tage die Woche und ob ich dort nur sitze.

Auch kam die Frage: Sitzen können Sie ja dann wahrscheinlich nicht ?

Ob ich nur von meinem Hausarzt behandelt werde und noch kein Schmerztherapeut in die Behandlung einbezogen wurde.

Auch habe ich von der Ablehnung der OP meiner letzten Chirurgin erzählt. Sie fragten auch, für was die Antidepressiva seien,

ich sagte zum schlafen, da mich die Opiate nicht schlafen liesen.

Aber welche Medikamente ich nehme weiß die Kasse doch eh, oder?

Ob ich einen BSV hätte, da hab ich aber gesagt es wären mehrer Diagnosen die die Ärzte festgestellt hätten.

Die Frau war total freundlich und mitfühlend, habe ich jetzt etwas falsch gemacht ?

Bin ein wenig beunruhigt :nein

Liebe Grüße
Steffi

(Sorry Harro, ich habe zwar gesucht, aber erst nicht das passende Forum gefunden, kannst Du es bitte verschieben in KK Themen? Danke!))

Bearbeitet von Steffi am 13 Dez 2011, 14:57
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MoneKi
  Geschrieben am: 18 Jun 2012, 11:18


Öfter dabei
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Hallo Harro,

leider habe ich Deinen Beitrag zu spät gelesen, denn ich habe einen solchen Fragebogen auch von der Techniker bekommen. In dem Anschreiben ist auch kein Hinweis auf eine Freiwilligkeit. Entscheidend ist die Übermittlung der Daten an den MD. Das hatte ich aber auch erwartet. Das Anschreiben hat bei mir aber unterschwellig den Eindruck erweckt, dass ich kein Geld bekomme, wenn ich das nicht ausfülle.

Die Ärztin hat den Fragebogen fast vollständig ignoriert und lediglich angegeben, dass ich arbeitsunfähig entlassen werde. Ich habe das bestätigt und mich einverstanden erklärt, dass der MD den Entlassungsbericht bekommt (bekommt er den nicht automatisch)?

Ich habe von beidem Kopien. Sollte ich noch irgendetwas machen oder war das intuitiv die richtige Vorgehensweise ???

Viele Grüße

Mone
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