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nordfriese |
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 581 Mitgliedsnummer.: 8.547 Mitglied seit: 02 Apr 2007 ![]() |
:; Hallo Ihr lieben,
ich habe da mal ne frage...... mich hat gestern ne kollegin aus ner anderen filiale angerufen und mich gefragt ob ich davon wüßte....oder gehört hätte...das man geld vom arbeitgeber bekommt..der dies wohl steurelich absetzen kann.....sie sprach von 500Euro...pro arbeitnehmer ??? also ich hab davon noch nix gehört..... :kinn dies hatte ihr ihr therapeut so erzählt.....also ich würds natürlich klasse finden..... deswegen hier meine frage....hat sowas von euch schon jemand gehört......????? lg nordfriese |
Hermine |
Geschrieben am: 16 Apr 2009, 18:28
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sci vias - so gut es geht ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.029 Mitgliedsnummer.: 5.231 Mitglied seit: 31 Mär 2006 ![]() |
Huhu Nordfriese,
bisher habe ich des öfteren schon gehört und auch mal im TV gesehen dass einige Firmen / AG was tun um ihre "Untertanen" fit zu halten aber ob jetzt da ein bestimmter finanzeller Rahmen für jeden AN geplant ist kann ich Dir nicht sagen. Weiss auch nicht in wie weit sich das schon "ausgebreitet hat" kann mir denken dass das ja auch alles auf freiwilliger Basis ist, schlecht fände ich sowas nicht wenn die AN einen Zuschuss vom AG bekommen würden um fit für den Job zu bleiben. Aber das fängt ja schon oft bei Arbeitshilfen an (vernünftige Bürostühle etc.) wo sich die AGs leider gerne drücken (sparen, sparen, sparen :z ) Finde das jetzt aber auch interssant und bin gespannt ob da jemand was näheres weiss :z und befürworten würde ich sowas auch - kommt der Firma ja auch zu Gute :up Interessante Frage. LG Hermine |
vrori |
Geschrieben am: 16 Apr 2009, 18:35
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
:; Hallo,
das wäre zu schön 500 Euro pro Arbeitnehmer: nein, es ist so: nach dem neuen Steuergesetz kann der Arbeitgeber, wenn er ein "Betriebliches Gesundheitsmanagment" anbietet (also z.B. Prävention im eigenen Hause durch Rückenschule, Ernährungsberatung usw. - oder eben auch Beteiligung an Kurskosten) - diese Kosten bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend machen. Davon machen jetzt etliche Arbeitgeber gebrauch - durch die KK werden dann Kurse oder Vorträge angeleiert und die Mitarbeiter/innen werden entsprechend motiviert - und schon hat das Unternehmen ein "Betriebliches Gesundheitsmanagement".- Es gibt auch Firmen, die sich selber um einen Physio oder Ernährungsberaterin kümmern und dann z.B. im eigenen Unternehmen in der Mittagspause oder kurz nach Feierabend entsprechende Kurse anbieten. Wiederum andere Unternehmen beteiligen sich im Rahmen der "Firmenfitness" an den Kosten eines Fitnessstudios (also, du bist bei Firma X dann ist dein Beitrag niedriger und das Studio rechnet einen Pauschalbetrag mit der Firma ab) Ihr seht, da gibt es also eine Reihe von Möglichkeiten. Gruß Vrori |
Hermine |
Geschrieben am: 16 Apr 2009, 18:47
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sci vias - so gut es geht ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.029 Mitgliedsnummer.: 5.231 Mitglied seit: 31 Mär 2006 ![]() |
Huhu Vrori,
na das ist doch mal eine "Aufklärung", danke !!! Finde ich persönlich eine gute Sache, mal meinem GöGa vorschlagen für die Mitarbeiter ..... LG Hermine :winke |
Jürgen73 |
Geschrieben am: 16 Apr 2009, 19:22
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Gast Beiträge: 5.472 Mitgliedsnummer.: 4.536 Mitglied seit: 29 Jan 2006 ![]() |
Hallo,
neu ist das nicht das der Ag scih an den Kosten beteiligt. Mein vorletzter Ag bot das schon vor 4-5 Jahren an, in seinem eigenen Fitnesstudio (gehörte nicht zur Firma) zu trainieren, die Kosten teilweise oder ganz zu übernehmen. Mit den Kosten weiss ich nicht mehr so genau. Ist schon so lange her. |
vrori |
Geschrieben am: 16 Apr 2009, 19:27
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
:; Hallo,
was ich da schon alles angeboten habe: Nordic Walking mit einem ganz Büro voller "Weibsleuten" durchgeführt. Habe einen Nordic-Walking-Instructor angesprochen - wichtig ist, dass der seine "Scheine" hat - dann haben wir das in dem Büro "beworben" (war eine riesengroße Anwaltskanzlei) - die Damen haben sich auf eine Liste eingetragen und dann nach 3 Wochen war der große Tag. wir standen draußen auf dem Parkplatz mit toller Musik zum aufwärmen und dann bin ich mit dem Instructor und den Damen des Büros durch den angrenzenden Wald getrabt - die Rechtsanwälte standen am Fenster und haben sich beömmelt und die Mädels sind wie gesagt, alle schön brav durch den Wald getrabt.... das war vor ca. 2 Jahren und die Damen haben jetzt 3 feste Laufgruppen und führen das in Eigenregie weiter durch.........tolle Sachen gibt es In einem Industriebetrieb haben wir die ganze Kantine für eine Woche in eine "gesunde Kantine" umgewandelt - Ergebnis: der Kantinenmensch bietet heute noch 4 verschiedene Gerichte an und davon eins "gesund und kalorienbewußt" - klasse muß ich sagen, dass das so gut angenommen wird... also, gibt viele Möglichkeiten - nur auf die Idee muß man kommen Gruß vrori |
Fitze |
Geschrieben am: 16 Apr 2009, 19:41
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 ![]() |
Hallole,
nein, das ist so nicht ganz richtig. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung können je Arbeitnehmer bis zu 500 Euro im Jahr steuerfrei bleiben. Unter die Steuerbefreiung ("Leistung des Arbeitgebers") fallen neben innerbetrieblichen Sachleistungen auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlte zweckgebundene Barleistungen (Zuschüsse) des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen aufwenden. Begünstigt sind Maßnahmen, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des V. SGB genügen. (Anhaltspunkt, es wird wahrscheinlich das anerkannt als steuerfrei, was auch die Krankenkassen bezuschussen) Die Leistungen müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werdden. Eine Umwandlung von Arbeitslohn ist grundsätzlich nicht möglich. Neu ist daran, daß die 500 Euro, die Ihr von Eurem Arbeitgeber bekommt lohnsteuerfrei sind, ob nun als zweckgebundener Zuschuß oder als Sachleistung. Viele Grüße Fitze |
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